
Nach Abschluss der Berufsausbildung gehört es zu den beruflichen Pflichten der Apothekerinnen und Apotheker ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand des Wissens durch die vielfältigen Möglichkeiten der Fortbildung zu halten.
Wer unter Leitung eines Erfahrenen Kollegens seine berufliche Tätigkeit ausübt und dabei seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erweitert, vertieft und sich in seiner Arbeit spezialisiert, der befindet sich in Weiterbildung.
Wer unter Leitung eines Erfahrenen Kollegens seine berufliche Tätigkeit ausübt und dabei seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erweitert, vertieft und sich in seiner Arbeit spezialisiert, der befindet sich in Weiterbildung.
Die Weiterbidlung findet in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Heilberufgesetzes und der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer MV statt. Die Bundesapothekerkammer hat ein umfangreiches Informationsblatt zur Weiterbildung herausgegeben (siehe rechts).