Befreiungen zu Gunsten eines anderen Versorgungswerkes sind nur bei einer befristeten Tätig-keit bis zu drei Monaten möglich. Überleitungen sind ausgeschlossen, wenn die Mitgliedschaft im bisherigen Versorgungswerk länger als 60 Monate dauerte.
Sind Sie bereits Mitglied in einem Versorgungswerk und beträgt die Mitgliedschaft weniger als 60 Monate, ergeben sich für Ihre bisher erworbenen Anwartschaften zwei Möglichkeiten:
Sie können die gezahlten Beiträge verlustlos auf die Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern überleiten lassen. Die übergeleiteten Beiträge werden in voller Höhe und unter voller Anrechnung der Mitgliedszeit Ihrem neuen Rentenkonto gutgeschrieben, womit Sie so gestellt werden, als seien Sie bereits die ganze Zeit Mitglied der Apothekerversorgung M-V ge-wesen. Wünschen Sie die Überleitung in die Apothekerversorgung M-V, füllen Sie bitte einen Überleitungsantrag aus und senden ihn zur weiteren Bearbeitung an unser Versorgungswerk. Bitte beachten Sie dabei, dass ein Überleitungsantrag nur innerhalb von drei Monaten nach Be-ginn der Pflichtmitgliedschaft gestellt werden kann.
Die andere Möglichkeit besteht darin, die Anwartschaften im bisherigen Versorgungswerk bei-tragsfrei ruhen zu lassen und hier in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Mitgliedschaft zu be-ginnen. Dies hätte vor allem Bedeutung, wenn Sie in wenigen Jahren wieder im Bereich des bisherigen Versorgungswerkes pharmazeutisch tätig sein wollen.
Sind Sie bereits Mitglied in einem Versorgungswerk und beträgt die Mitgliedschaft weniger als 60 Monate, ergeben sich für Ihre bisher erworbenen Anwartschaften zwei Möglichkeiten:
Sie können die gezahlten Beiträge verlustlos auf die Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern überleiten lassen. Die übergeleiteten Beiträge werden in voller Höhe und unter voller Anrechnung der Mitgliedszeit Ihrem neuen Rentenkonto gutgeschrieben, womit Sie so gestellt werden, als seien Sie bereits die ganze Zeit Mitglied der Apothekerversorgung M-V ge-wesen. Wünschen Sie die Überleitung in die Apothekerversorgung M-V, füllen Sie bitte einen Überleitungsantrag aus und senden ihn zur weiteren Bearbeitung an unser Versorgungswerk. Bitte beachten Sie dabei, dass ein Überleitungsantrag nur innerhalb von drei Monaten nach Be-ginn der Pflichtmitgliedschaft gestellt werden kann.
Die andere Möglichkeit besteht darin, die Anwartschaften im bisherigen Versorgungswerk bei-tragsfrei ruhen zu lassen und hier in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Mitgliedschaft zu be-ginnen. Dies hätte vor allem Bedeutung, wenn Sie in wenigen Jahren wieder im Bereich des bisherigen Versorgungswerkes pharmazeutisch tätig sein wollen.