Mitglieder in der Apothekerkammer Mecklenburg-Vopormmern sind alle Apothekerinnen und Apotheker, die in unserem Bundesland tätig sind oder die nicht pharmazeutisch tätig sind und in unserem Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Apothekerinnen und Apotheker in MV sind verpflichtet den Wechsel ihres Wohnsitzes oder ihrer Arbeitsstätte mit nebenstehendem Formular der Geschäftsstelle zu melden.
Den Mitgliedern der Apothekerkammer MV stehen hier weitere Informationen in folgenden Rubriken zur Verfügung:
Die Apothekerinnen und Apotheker in MV sind verpflichtet den Wechsel ihres Wohnsitzes oder ihrer Arbeitsstätte mit nebenstehendem Formular der Geschäftsstelle zu melden.
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