
Apothekerinnen und Apotheker absolvieren, rechtlich in der Approbationsordnung für Apotheker vorgeschrieben, zum Erreichen Ihres Berufsabschlusses ein universitäres Studium der Pharmazie mit einem regulären Umfang von 8 Semestern. Diesem Studium ist ein praktisches Jahr anzuschließen, in dem die universitären Lerninhalte praktisch angewendet und erweitert werden sollen.
Während des praktischen Jahres müssen die angehenden Apothekerinnen und Apotheker begleitende Unterrichtsveranstaltungen absolvieren. Dieser begleitende Unterricht wird in zwei Blöcken mit insgesamt vier Wochen Dauer angeboten.
Die zuständige Behörde in MV hat die Apothekerkammer MV mit der Planung und Durchführung beauftragt.
Während des praktischen Jahres müssen die angehenden Apothekerinnen und Apotheker begleitende Unterrichtsveranstaltungen absolvieren. Dieser begleitende Unterricht wird in zwei Blöcken mit insgesamt vier Wochen Dauer angeboten.
Die zuständige Behörde in MV hat die Apothekerkammer MV mit der Planung und Durchführung beauftragt.
Daher freuen wir uns in diesem Rahmen auf alle Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum, die in unserem Bundesland Ihr Staatsexamen ablegen wollen.
Aktueller Termin
begleitender Unterricht 2023 Block 2 vom 18.09.2023 – 29.09.2023Um einerseits die Kosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen zu halten, andererseits aber nicht auf die Vorteile zu verzichten, die der direkte Austausch und die Arbeit in Seminargruppen vor Ort bieten können, teilt sich der begleitende Unterricht in jedem Block in einen Online- sowie zusätzlich in einen Präsenz-Teil auf.
Online-Teil, 18.09. - 22.09.2023:
Ablauf:
Live-Vorträge (Beginn 08.30 Uhr, grundsätzlich bis etwa 14.30 Uhr),
werden um Aufgaben zur Eigenrecherche ergänzt.
Online-Diskussionsrunde zum Ende des Tages (etwa 16.00 Uhr)
werden um Aufgaben zur Eigenrecherche ergänzt.
Online-Diskussionsrunde zum Ende des Tages (etwa 16.00 Uhr)
Technik und Details:
Die Veranstaltung läuft über die Plattform Edudip-next.
Sie benötigen:
Internetzugang (empfohlen LAN, ab DSL 6000),
aktuellen Internetbrowser (empfohlen Mozilla Firefox, Google Chrome),
zur aktiven Teilnahme (über Chat- und Abstimmungsfunktion hinaus) wird ein Mikrofon, vorzugsweise als Headset empfohlen
bei Teilnahme über Tablet/Handy wählen Sie im Internetprogramm den Desktop-Modus.
Der Link zur Teilnahme wird Ihnen per Email rund eine Woche vor Termin übermittelt.
Sie benötigen:
Internetzugang (empfohlen LAN, ab DSL 6000),
aktuellen Internetbrowser (empfohlen Mozilla Firefox, Google Chrome),
zur aktiven Teilnahme (über Chat- und Abstimmungsfunktion hinaus) wird ein Mikrofon, vorzugsweise als Headset empfohlen
bei Teilnahme über Tablet/Handy wählen Sie im Internetprogramm den Desktop-Modus.
Der Link zur Teilnahme wird Ihnen per Email rund eine Woche vor Termin übermittelt.
Präsenz-Teil, 25.09. - 29.09.2023:
Veranstaltungsort:
Seminarraum der Kammergeschäftsstelle,
Wismarsche Str. 304,
19055 Schwerin
Wismarsche Str. 304,
19055 Schwerin
Ablauf:
Vorträge und Seminare, Beginn 08.00 Uhr, grundsätzlich ganztägig
[Am 25.09.2023 beginnen wir erst um 09.00 Uhr]
[Am 25.09.2023 beginnen wir erst um 09.00 Uhr]
Anmeldung und Termine
Die Anmeldung zum aktuellen Termin erfolgt direkt hier in u.a. Tabelle (online). Beachten Sie bitte, dass Sie zur Vervollständigung der Anmeldung weitere Unterlagen ergänzend einreichen müssen (siehe unten).Thema | begleitender Unterricht 2023 Block 2 |
---|---|
Datum | 18.09.2023 – 29.09.2023 |
Adresse | Online und vor-Ort in Schwerin |
Anmeldeschluss ist der 07. August 2023
Der Eintrag auf der Benutzerseite (Login auf https://akmv.de, Auswahl Benutzerseite, Register kommende Veranstaltungen) gilt als Anmeldebestätigung.
Die schriftliche Einladung zum Termin, in der Sie auf ggf. noch nachzureichende Bescheinigungen hingewiesen werden, erhalten Sie in Kalenderwoche 34. Darin finden Sie auch Details zum Zugang zum Online-Teil. Davon abgesehen versenden wir keine weiteren Bestätigungen / Vollständigkeitsbescheinigungen.
Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Nachfragen ab.
Ihre Online-Anmeldung ist um folgende Nachweise, die Sie uns gerne per Email zusenden können, zu ergänzen:
Bei Erstteilnahme
Zeugnis über die 2. Staatsexamensprüfung und eine Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung (Vorlage rechts), dass Sie sich aktuell in Ausbildung befinden;
Apotheker:innen mit ausländischem Berufsabschluss, die sich durch Teilnahme auf die Kenntnisprüfung vorbereiten wollen, teilen uns dies mit separater Email mit!
bei der Anmeldung zu Ihrem zweiten Block:
Eine aktuelle (neue) Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung (Vorlage rechts), dass Sie sich aktuell in Ausbildung befinden.
Apotheker:innen mit ausländischem Berufsabschluss, die sich durch Teilnahme auf die Kenntnisprüfung vorbereiten wollen, teilen uns dies mit separater Email mit!
Soll der für die Zulassung zum dritten Teil der pharmazeutischen Prüfung zum Staatsexamen notwendige Nachweis über die Qualifikation als Ersthelfer gem. Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe der BGW" mit der Teilnahme am begleitenden Unterricht bestätigt werden, so ist dieser Nachweis hier mit einzureichen.
Der Eintrag auf der Benutzerseite (Login auf https://akmv.de, Auswahl Benutzerseite, Register kommende Veranstaltungen) gilt als Anmeldebestätigung.
Die schriftliche Einladung zum Termin, in der Sie auf ggf. noch nachzureichende Bescheinigungen hingewiesen werden, erhalten Sie in Kalenderwoche 34. Darin finden Sie auch Details zum Zugang zum Online-Teil. Davon abgesehen versenden wir keine weiteren Bestätigungen / Vollständigkeitsbescheinigungen.
Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Nachfragen ab.
Ihre Online-Anmeldung ist um folgende Nachweise, die Sie uns gerne per Email zusenden können, zu ergänzen:
Bei Erstteilnahme
Zeugnis über die 2. Staatsexamensprüfung und eine Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung (Vorlage rechts), dass Sie sich aktuell in Ausbildung befinden;
Apotheker:innen mit ausländischem Berufsabschluss, die sich durch Teilnahme auf die Kenntnisprüfung vorbereiten wollen, teilen uns dies mit separater Email mit!
bei der Anmeldung zu Ihrem zweiten Block:
Eine aktuelle (neue) Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung (Vorlage rechts), dass Sie sich aktuell in Ausbildung befinden.
Apotheker:innen mit ausländischem Berufsabschluss, die sich durch Teilnahme auf die Kenntnisprüfung vorbereiten wollen, teilen uns dies mit separater Email mit!
Soll der für die Zulassung zum dritten Teil der pharmazeutischen Prüfung zum Staatsexamen notwendige Nachweis über die Qualifikation als Ersthelfer gem. Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe der BGW" mit der Teilnahme am begleitenden Unterricht bestätigt werden, so ist dieser Nachweis hier mit einzureichen.
Programm und Skripte
Das Programm des aktuellen Blocks wird etwa zwei Wochen vor Termin hier veröffentlicht.Zugriff auf die Skripte der Veranstaltung haben angemeldete Teilnehmer auf der Benutzerseite (Login auf https://akmv.de, Auswahl Benutzerseite, Register kommende Veranstaltungen). Die Skripte werden nach Verfügbarkeit beginnend eine Woche vor Termin bereitgestellt.
Ersthelferkurs
Gem. Approbationsordnung für Apotheker gehört zu den im praktischen Jahr zu vermittelnden Inhalten auch das Thema "Erste Hilfe". Daher ist Voraussetzung zur Zulassung zum dritten Teil der pharmazeutischen Prüfung zum Staatsexamen der Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs zur "Qualifikation als Ersthelfer gem. Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe der BGW".Dieser, auch als Erste-Hilfe-Lehrgang für betriebliche Ersthelfer bezeichnete Kurs, hat einen vorgeschriebenen Umfang von 9 Unterrichtseinheiten. Die zur Erlangung der Fahrerlaubnis notwendige Schulung in Erster-Hilfe gilt als gleichwertig.
Die Teilnahme am Lehrgang darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Andernfalls ist eine Auffrischung in Form eines Erste-Hilfe-Trainings erforderlich.
Den entsprechenden Teilnahmenachweis können Sie mit den Unterlagen zur Anmeldung zu Ihrem zweiten Block des begleitenden Unterrichts bei uns mit einreichen, oder alternativ in der ersten Woche des Unterrichts nachreichen. Dann übernehmen wir die Bestätigung für das Landesprüfungsamt. Alternativ müssen Sie diesen Nachweis beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung beim Landesprüfungsamt mit einreichen.
Eine Teilnahme an der Prüfung ohne nachgewiesenen Kurs wird nicht möglich sein.
Am begleitenden Unterricht können Sie davon unabhängig teilnehmen.