Gemäß der Satzung der Apothekerversorgung M-V § 19 Abs. 1 hat jedes Mitglied der Apothe-kerversorgung mit Vollendung des 67. Lebensjahres Anspruch auf lebenslange Altersrente. Auf Antrag wird die Altersrente vor Erreichen der Altersgrenze, jedoch frühestens vom vollendeten 62. Lebensjahr an, gewährt oder der Beginn der Rentenzahlung über die Altersgrenze hinaus aufgeschoben, jedoch längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.
Für Mitglieder, deren erstmaliger Eintritt in das System berufsständischer Versorgungswerke vor dem 01.01.2012 liegt, wird die Altersrente auf Antrag frühestens vom vollendeten 60. Le-bensjahr an gewährt.
Den genauen Beginn der Zahlung Ihrer Altersrente können Sie frei wählen, er ist nicht an die Beendigung der pharmazeutischen Tätigkeit gebunden.
Möchten Sie Ihre Altersrente beziehen, informieren Sie uns bitte ca. 3 Monate vorher und Sie erhalten Ihre Kontenklärung. Nach Erhalt Ihres schriftlichen Rentenantrages wird die tatsächli-che Berechnung Ihrer Altersrente in der Apothekerversorgung M-V vorgenommen.
Mit der Zahlung des letzten Beitrages wird Ihnen Ihr Bescheid für die Altersrente zugesandt. Die dann ausgewiesene Altersrente ist eine Bruttorente, d.h. der Kranken- und Pflegeversiche-rungsbeitrag ist von Ihnen allein als Mitglied der Apothekerversorgung M-V zu tragen.
Für Mitglieder, deren erstmaliger Eintritt in das System berufsständischer Versorgungswerke vor dem 01.01.2012 liegt, wird die Altersrente auf Antrag frühestens vom vollendeten 60. Le-bensjahr an gewährt.
Den genauen Beginn der Zahlung Ihrer Altersrente können Sie frei wählen, er ist nicht an die Beendigung der pharmazeutischen Tätigkeit gebunden.
Möchten Sie Ihre Altersrente beziehen, informieren Sie uns bitte ca. 3 Monate vorher und Sie erhalten Ihre Kontenklärung. Nach Erhalt Ihres schriftlichen Rentenantrages wird die tatsächli-che Berechnung Ihrer Altersrente in der Apothekerversorgung M-V vorgenommen.
Mit der Zahlung des letzten Beitrages wird Ihnen Ihr Bescheid für die Altersrente zugesandt. Die dann ausgewiesene Altersrente ist eine Bruttorente, d.h. der Kranken- und Pflegeversiche-rungsbeitrag ist von Ihnen allein als Mitglied der Apothekerversorgung M-V zu tragen.