Apothekerinnen und Apotheker sind durch die von Ihnen selbst verfasste Berufsordnung zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet. Letzlich ist die regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen zur Rekapitulierung und Ergänzung der Kenntnisse und Fähigkeiten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Apotheken geboten, da nur so die den Apotheken obliegende Verantwortung im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit wahrgenommen werden kann.
Die Erfüllung dieser Fortbildungspflicht kann mit dem freiwilligen Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer MV nachgewiesen werden.
Die rechtlichen Regelungen finden Sie in der zugehörigen Richtlinie.
Bitte beantragen Sie Ihr Zertifikat mit zugehörigem Antrag.
Die Erfüllung dieser Fortbildungspflicht kann mit dem freiwilligen Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer MV nachgewiesen werden.
Die rechtlichen Regelungen finden Sie in der zugehörigen Richtlinie.
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