
Anerkennung
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen, um hier als Apothekerin oder Apotheker tätig werden zu können.Diese Anerkennung kann in Form einer
Berufserlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs oder
Approbation als Apotheker/-in
erfolgen.
In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Zuständigkeit für diese Anerkennungen beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Voraussetzung Fachsprachenprüfung
Voraussetzung, um eine dieser Anerkennungen zu erhalten sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (gem. Beschluss der Kultusministerkonferenz auf C1-Niveau). Diese Kentnisse hat, wer Deutsch als Muttersprache spricht. Ebenfalls der Abschluss einer mind. 10-jährigen allgemeinen Schulausbildung an einer deutschsprachigen Schule führt zu ausreichenden Kenntnissen. Genauso wie der Abschluss einer mind. 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache. Gegebenenfalls können auch andere geeignete Nachweise über zweifelsfreie Deutschkenntnisse anerkannt werden.In den meisten Fällen werden die Kenntnisse der deutschen Sprache aber mit der Fachsprachenprüfung vor der Apothekerkammer MV nachgewiesen.
Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung der Fachsprachenprüfung der Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem Berufsabschluss zuständig, die beim Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock den Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis oder Approbation gestellt haben.
Fachsprachenprüfung:
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist erst möglich, nachdem die entsprechenden Anträge beim Landesprüfungsamt gestellt sind. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung bei der Apothekerkammer.
Anschließend können Sie sich bei uns für die Prüfung anmelden. Dazu steht Ihnen hier unser Antragsformular zur Verfügung. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung einzureichen:
• ausgefülltes Antragsformular der Apothekerkammer
• Bescheinigung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung ausgestellt vom Landesamt für Gesundheit und Soziales
Bitte übermitteln Sie diese vorzugsweise per Email an fachsprachenpruefung@akmv.de an uns. Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Anschließend können Sie sich bei uns für die Prüfung anmelden. Dazu steht Ihnen hier unser Antragsformular zur Verfügung. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung einzureichen:
• ausgefülltes Antragsformular der Apothekerkammer
• Bescheinigung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung ausgestellt vom Landesamt für Gesundheit und Soziales
Bitte übermitteln Sie diese vorzugsweise per Email an fachsprachenpruefung@akmv.de an uns. Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Anmeldefristen und Termine
In jedem Quartal werden Termine für Fachsprachenprüfungen angeboten. Die Termine liegen in der Regel in der zweiten Hälfte des jeweiligen Quartals. Die Anmeldung ist bis zum Ende des vorhergehenden Quartals möglich.
Anmeldung bis zum 31.12. für das erste Quartal des Folgejahres
Anmeldung bis zum 31.03. für das zweite Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.06. für das dritte Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.09. für das vierte Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 31.12. für das erste Quartal des Folgejahres
Anmeldung bis zum 31.03. für das zweite Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.06. für das dritte Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.09. für das vierte Quartal des Jahres
Ablauf der Prüfung:
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Zusätzlich haben Sie insgesamt 25 Minuten Zeit zur Vorbereitung.
Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
1. Simuliertes Apotheker/-in – Patienten/-innen – Gespräch und Kurzvortrag
monologischer Vortrag
Sie halten einen Vortrag. Zeitansatz maximal 5 Minuten. Ihnen wird dazu ein aktuelles für Apotheker/-innen bedeutsames Thema vorgegeben. Es kommt hier vor allem auf Ihr Argumentationsvermögen (Abwägen von Vor- und Nachteilen) sowie auf Strukturierung und inhaltliche Verbundenheit an (Beginn, Sinnzusammenhang / roter Faden, eigenständiger Schluss)
Simuliertes Apotheker/-in – Patienten/-innen - Gespräch
Sie führen in der Funktion als Apotheker/-in ein Beratungsgespräch mit einer Patientin oder einem Patienten. Informationsmaterial zu einem Präparat, das zum Thema des Gesprächs passt, erhalten Sie in der Vorbereitungszeit. In der Regel informieren Sie hier über gängige Arzneimittel, die in der Selbstmedikation eingesetzt werden. Dabei erläutern Sie die Anwendung in patientenverständlicher Sprache und gehen vor allem auf auftauchende Bedenken und Fragen ein.
2. Schriftlicher Prüfungsteil
a. Gesprächsnotiz Sie erstellen eine Gesprächsnotiz zum geführten Patientengespräch auf vorgegebenem Formblatt, das die wesentlichen Inhalte des zuvor geführten Beratungsgesprächs in Kurzform wiedergeben soll
b. Geschäftliches Schreiben
Sie erhalten die Aufgabe zur Verfassung eines geschäftlichen Anschreibens. Die wesentlichen Punkte des vorgegebenen Themas aus der Apothekenpraxis sind hier höflich und grammatikalisch korrekt auszuschreiben.
3. Simuliertes Fachgespräch
a. Fachsprache / -begriffe 10 vorgegebene Fachbegriffe sind in patientenverständliche Sprache zu übersetzen
b. Simuliertes Fachgespräch
Sie erläutern relevante Informationen eines Auszugs aus einer Fachinformation zu einem Arzneimittel einer Apothekerin oder einem Apotheker in eigener Struktur mit eigener Schwerpunktsetzung. Dabei dürfen Sie in der Prüfung, sofern nötig, im Auszug der Fachinformation nachlesen. In der Prüfung geht es hier um das Verstehen und die Verwendung angemessener Fachsprache sowie um die Fähigkeit die in den kurzen Fachtexten enthaltenen Fakten für die Anwendung des Arzneimittels richtig deuten zu können.
Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
1. Simuliertes Apotheker/-in – Patienten/-innen – Gespräch und Kurzvortrag
monologischer Vortrag
Sie halten einen Vortrag. Zeitansatz maximal 5 Minuten. Ihnen wird dazu ein aktuelles für Apotheker/-innen bedeutsames Thema vorgegeben. Es kommt hier vor allem auf Ihr Argumentationsvermögen (Abwägen von Vor- und Nachteilen) sowie auf Strukturierung und inhaltliche Verbundenheit an (Beginn, Sinnzusammenhang / roter Faden, eigenständiger Schluss)
Simuliertes Apotheker/-in – Patienten/-innen - Gespräch
Sie führen in der Funktion als Apotheker/-in ein Beratungsgespräch mit einer Patientin oder einem Patienten. Informationsmaterial zu einem Präparat, das zum Thema des Gesprächs passt, erhalten Sie in der Vorbereitungszeit. In der Regel informieren Sie hier über gängige Arzneimittel, die in der Selbstmedikation eingesetzt werden. Dabei erläutern Sie die Anwendung in patientenverständlicher Sprache und gehen vor allem auf auftauchende Bedenken und Fragen ein.
2. Schriftlicher Prüfungsteil
a. Gesprächsnotiz Sie erstellen eine Gesprächsnotiz zum geführten Patientengespräch auf vorgegebenem Formblatt, das die wesentlichen Inhalte des zuvor geführten Beratungsgesprächs in Kurzform wiedergeben soll
b. Geschäftliches Schreiben
Sie erhalten die Aufgabe zur Verfassung eines geschäftlichen Anschreibens. Die wesentlichen Punkte des vorgegebenen Themas aus der Apothekenpraxis sind hier höflich und grammatikalisch korrekt auszuschreiben.
3. Simuliertes Fachgespräch
a. Fachsprache / -begriffe 10 vorgegebene Fachbegriffe sind in patientenverständliche Sprache zu übersetzen
b. Simuliertes Fachgespräch
Sie erläutern relevante Informationen eines Auszugs aus einer Fachinformation zu einem Arzneimittel einer Apothekerin oder einem Apotheker in eigener Struktur mit eigener Schwerpunktsetzung. Dabei dürfen Sie in der Prüfung, sofern nötig, im Auszug der Fachinformation nachlesen. In der Prüfung geht es hier um das Verstehen und die Verwendung angemessener Fachsprache sowie um die Fähigkeit die in den kurzen Fachtexten enthaltenen Fakten für die Anwendung des Arzneimittels richtig deuten zu können.
Prüfungsergebnis:
Das Prüfungsergebnis wir Ihnen nach der Prüfung vor Ort mitgeteilt. Sie bekommen eine Bescheinigung über das Ergebnis. Die Apothekerkammer informiert das Landesprüfungsamt über das Ergebnis.
Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt 300,00 € und ist nach Erhalt der Zulassung zum konkreten Prüfungstermin fällig.
Voraussetzung Kenntnisprüfung
Die Berufserlaubnis kann für maximal 2 Jahre erteilt werden. Danach muss von Apothekerinnen und Apotheken die deutsche Approbation als Apotheker/-in erworben werden, um hier weiter als Apotheker/-in tätig werden zu können.Eine Voraussetzung zum Erhalt der Approbation ist bei ausländischem Berufsabschluss aus einem Drittland (aus einem Land, dass nicht Teil der EU oder des EWR ist), (bei nicht bestätigter Gelichwertigkeit der Ausbildung), das Bestehen der Kenntnisprüfung nach Bundes-Apothekerordnung. In den meisten Fällen werden Apotheker/-innen mit Berufsabschluss aus einem Drittland (s.o.) die Kenntnisprüfung ablegen müssen, um die Approbation als Apotheker/-in zu erhalten.
Weitere Informationen zur Approbation erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, dem Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock .
Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung der Kenntnisprüfung der Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem Berufsabschluss zuständig, die beim Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock den Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben.
Kenntnisprüfung:
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist erst möglich, nachdem die entsprechenden Anträge beim Landesprüfungsamt gestellt sind und die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Kenntnisprüfung von dort bestätig wurde.
Anschließend können Sie sich bei uns für die Prüfung anmelden. Dazu steht Ihnen hier unser Antragsformular zur Verfügung.
Bitte übermitteln Sie diese vorzugsweise per Email an pruefung@akmv.de an uns. Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Bitte übermitteln Sie diese vorzugsweise per Email an pruefung@akmv.de an uns. Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Anmeldefristen und Termine
Kenntnisprüfungen werden im zweiten und vierten Quartal des Jahres durchgeführt. Die Termine liegen in der Regel in der zweiten Hälfte des jeweiligen Quartals. Die Anmeldung ist bis zum Ende des vorhergehenden Quartals möglich.
Anmeldung bis zum 31.03. für das zweite Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.09. für das vierte Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 31.03. für das zweite Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.09. für das vierte Quartal des Jahres
Ablauf der Prüfung:
Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel 45 Minuten.
Geprüft werden die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
Geprüft werden die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
Prüfungsergebnis:
Das Prüfungsergebnis wir Ihnen nach der Prüfung vor Ort mitgeteilt. Sie bekommen eine Bescheinigung über das Ergebnis. Die Apothekerkammer informiert das Landesprüfungsamt über das Ergebnis.
Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt 300,00 € und ist nach Erhalt der Zulassung zum konkreten Prüfungstermin fällig.