Heilberufsausweis
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der personenbezogene, zentrale Zugang zu wichtigen Telematikinfrastruktur-Anwendungen. Er ist z.B. für das Signieren von Änderungen von E-Rezepten und zum Erhalt einer SMC-B Karte notwendig.Der eHBA ist gleichzeitig als Sichtausweis ein Berufsausweis für Apotheker und Apothekerinnen sowie Ärztinnen und Ärzte.
Mit dem eHBA können weiterhin Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden. Diese qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und somit rechtssicher.
SMC-B
Die Security Module Card Typ B (SMC-B) ist als Institutionskarte der elektronische Ausweis für medizinische Einrichtungen, wie z.B. Apotheken. Sie gewährt diesen Einrichtungen Zugang zu wichtigen Telematikinfrastruktur-Anwendungen. Sie ist z.B. für das Abrufen von E-Rezepten und das Signieren von E-Rezepten ohne Änderungen nach Belieferung notwendig. Zum Erhalt einer SMC-B Karte für eine Apotheke ist ein eHBA erforderlich.Antrag eHBA
Der eHBA wird von der Apothekerkammer MV herausgegeben (für deren Mitglieder). Die Herstellung der Karten erfolgt im Auftrag der Kammern durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA).
1. Übermittlung des zugehörigen Antrags (rechts unter Anträge/Meldungen) an die Kammer.
Das Antragsformular ist nur nach Login verfügbar. Sehen Sie das Formular hier nicht, hat Ihr Account keine ausreichenden Nutzerrechte. Senden Sie dann bitte eine E-Mail an admin@akmv.de und bitten um Anpassung der Nutzerrechte für Ihren Account.
Im Antrag ist der von Ihnen gewählte Kartenhersteller (qVDA) anzugeben.
Zur Auswahl stehen aktuell:
D-Trust GmbH und
medisign
Zur Auswahl stehen aktuell:
D-Trust GmbH und
medisign
Die Beantragung eines eHBA ist gebührenpflichtig.
2. Nach Prüfung übermittelt die Apothekerkammer Ihnen einen Bescheid über die Berechtigungsprüfung zum Führen des Berufsattributs „Apotheker/in“
Dem Bescheid können für den Antrag zur Herstellung der Karte notwendige Informationen entnommen werden.
3. Stellen des Antrags zur Herstellung der Karten bei dem gewählten Kartenhersteller.
Die eingegeben persönlichen Daten müssen mit den Daten des beim hier erforderlichen Identifikationsverfahren genutzten amtlichen Dokuments (Personalausweis oder Reisepass) übereinstimmen.
4. Herstellung der Karten durch den gewählten Kartenhersteller.
Nach dem Identifizierungsverfahren holt der Kartenhersteller bei der Apothekerkammer die Zustimmung zur Produktion der Karte ein. Erst dann wird die Karte hergestellt und an den Antragsteller übermittelt.
Antrag SMC-B
Die SMC-B wird von der Apothekerkammer MV herausgegeben (für deren Mitglieder). Die Herstellung der Karten erfolgt im Auftrag der Kammern durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA).
Jede Apotheke benötigt eine SMC-B, um auf die Fachdienste der Telematik zugreifen zu können.
1. Übermittlung des zugehörigen Antrags (rechts unter Anträge/Meldungen) an die Kammer.
Das Antragsformular ist nur nach Login verfügbar. Sehen Sie das Formular hier nicht, hat Ihr Account keine ausreichenden Nutzerrechte. Senden Sie dann bitte eine E-Mail an admin@akmv.de und bitten um Anpassung der Nutzerrechte für Ihren Account.
Im Antrag ist der von Ihnen gewählte Kartenhersteller (qVDA) anzugeben.
Zur Auswahl stehen aktuell:
D-Trust GmbH und
medisign
Zur Auswahl stehen aktuell:
D-Trust GmbH und
medisign
2. Nach Prüfung übermittelt die Apothekerkammer Ihnen einen Bescheid über die Berechtigungsprüfung zum Bezug dieser Karte (Inhaber:in einer Betriebserlaubnis, Filialleiter/in).
Dem Bescheid können für den Antrag zur Herstellung der Karte notwendige Informationen entnommen werden.
3. Stellen des Antrags zur Herstellung der Karten bei dem gewählten Kartenhersteller.
Die eingegeben persönlichen Daten müssen mit den Daten des beim hier erforderlichen Identifikationsverfahren genutzten amtlichen Dokuments (Personalausweis oder Reisepass) übereinstimmen.
4. Herstellung der Karten durch den gewählten Kartenhersteller.
Nach dem Identifizierungsverfahren holt der Kartenhersteller bei der Apothekerkammer die Zustimmung zur Produktion der Karte ein. Erst dann wird die Karte hergestellt und an den Antragsteller übermittelt.