
Der Heilberufsausweis (HBA) ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf, z. B. Apotheker, unter anderem auch in der Telematikinfrastruktur (TI) attestiert. Dies ist erforderlich, da den Berufsgruppen unterschiedliche Berechtigungen zugeordnet wurden.
Zudem ermöglicht der HBA eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels der qualifizierten elektronischen Signatur. Zukünftig werden Leistungserbringer und Leistungsträger im Bereich der GKV Daten über ein gesichertes Netz (Telematikinfrastruktur) austauschen.
Dafür werden sowohl der Heilberufsausweis (HBA) als auch die Institutionskarte (SMC-B) benötigt.
Die SMC-B dient der Identifizierung der Apotheke in der TI und unterstützt damit den Einsatz des HBA.
Zudem ermöglicht der HBA eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels der qualifizierten elektronischen Signatur. Zukünftig werden Leistungserbringer und Leistungsträger im Bereich der GKV Daten über ein gesichertes Netz (Telematikinfrastruktur) austauschen.
Dafür werden sowohl der Heilberufsausweis (HBA) als auch die Institutionskarte (SMC-B) benötigt.
Die SMC-B dient der Identifizierung der Apotheke in der TI und unterstützt damit den Einsatz des HBA.
Heilberufsausweisausgabe
Beide Karten werden durch uns (Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern) herausgegeben. Die Herstellung der Karten und Signaturen erfolgt im Auftrag der Kammern durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA).
Das Verfahren von der Beantragung des HBA bzw. der SMC-B bis zur Freischaltung dieser Karten kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Den Antrag sowie das Informationsblatt zum Antrag, das Sie bitte bei Antragstellung berücksichtigen wollen, finden Mitlgieder nach Login auf dieser Seite (rechts).
Da die Nutzung der Karten mit einer Gebühr verbunden ist, wird es für Sie interessant sein, diese erst in zeitlicher Nähe zur Anwendungsmöglichkeit zu beantragen.
Es gilt jedoch zu bedenken, dass ein hohes gleichzeitiges Antragsaufkommen sowohl bei der ausgebenden Stelle als auch bei uns zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung führen kann.
Das Ziel aller Beteiligten sollte es sein, einen möglichst reibungsarmen Ablauf des Verfahrens anzustreben.
Es gilt jedoch zu bedenken, dass ein hohes gleichzeitiges Antragsaufkommen sowohl bei der ausgebenden Stelle als auch bei uns zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung führen kann.
Das Ziel aller Beteiligten sollte es sein, einen möglichst reibungsarmen Ablauf des Verfahrens anzustreben.
qVDA
Zeitschiene
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind zunächst die Apotheken mittels SMC-B an das Netz zu bringen. Für die Anbindung der Apotheken-EDV an die Telematikinfrastruktur wird eine gesonderte Hardware-Komponente (eHealth-Konnektor) benötigt. Pro Apotheke wird eine SMC-B und ein Konnektor benötigt. Nach Information der ABDA wird der erste eHealth-Konnektor für den produktiven Betrieb aus derzeitiger Sicht erst zum Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung stehen.
Für den Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan ist das Vorhandensein eines HBA erforderlich. Hier bietet sich zunächst die Antragsstellung durch Inhaber/-innen und Filialleiter/-innen an. Die HBA-Beantragung durch weitere approbierte Mitarbeiter könnte im Anschluss folgen.
Es ist möglich, dass Softwareanbieter unabhängig von der Telematikinfrastruktur Nutzungsoptionen für den HBA entwickeln und anbieten werden. Denkbar wäre das elektronische Abzeichnen von Protokollen und anderen Dokumentationen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Bearbeitung von e-Rezepten.
Für den Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan ist das Vorhandensein eines HBA erforderlich. Hier bietet sich zunächst die Antragsstellung durch Inhaber/-innen und Filialleiter/-innen an. Die HBA-Beantragung durch weitere approbierte Mitarbeiter könnte im Anschluss folgen.
Es ist möglich, dass Softwareanbieter unabhängig von der Telematikinfrastruktur Nutzungsoptionen für den HBA entwickeln und anbieten werden. Denkbar wäre das elektronische Abzeichnen von Protokollen und anderen Dokumentationen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Bearbeitung von e-Rezepten.
Wägen Sie also bitte ab, wie Sie sich ausrichten wollen und wählen Sie den Zeitpunkt der Antragsstellung entsprechend.