
Gem. Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) schließt sich an das Studium der Pharmazie eine praktische Ausbildung von einem Jahr an.
In dieser Zeit sollen die angehenden Apothekerinnen und Apotheker nach Abschluss ihres universitären Studiums die dort erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch anwenden und erweitern, um auf die Verantwortung im Apothekerberuf vorbereitet zu werden.
Die Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) müssen dabei mindestens ein halbes Jahr in einer öffentlichen Apotheke tätig sein, um die Besonderheiten der ureigensten apothekerlichen Tätigkeit kennen zu lernen.
In dieser Zeit sollen die angehenden Apothekerinnen und Apotheker nach Abschluss ihres universitären Studiums die dort erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch anwenden und erweitern, um auf die Verantwortung im Apothekerberuf vorbereitet zu werden.
Die Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) müssen dabei mindestens ein halbes Jahr in einer öffentlichen Apotheke tätig sein, um die Besonderheiten der ureigensten apothekerlichen Tätigkeit kennen zu lernen.
Die Approbationsordnung für Apotheker gibt in Anlage 8 Themen vor, die im praktischen Jahr behandelt werden sollen. Zur Orientierung für Ausbilder und Auszubildende hat die Bundesapothekerkammer einen Leitfaden für die Ausbildung im dritten Ausbildungsabschnitt erstellt, den Sie auf deren Webseite einsehen können.
Während dieser praktischen Ausbildung haben die PhiP gemäß Approbationsordnung an begleitenden Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, die das praktische Jahr inhaltlich begleiten und vervollständigen. Die zuständige Behörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern als durchführende Stelle dazu benannt.
Apotheken, die sich in besonderer Weise um die Ausbildung von PhiP bemühen, können dies mit dem Zertifikat "Ausgezeichnet - Ausbildung von Pharmazeuten" verdeutlichen.
Den Abschluss der Ausbildung zum Apotheker erhalten die PhiP nach erfolgreicher Prüfung (3. Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung zum Staatsexamen). Die Zulassung zur Prüfung und die Erteilung der Approbation als Apotheker/in erteilt das Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock. Voraussetzung ist u.a. die Bescheinigung über das absolvierte praktische Jahr und die Bestätigung der Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen, die von der Apothekerkammer MV an das Landesprüfungsamt in Rostock versendet wird.