Willkommen auf den Seiten der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist die gesetzlich berufene Vertretung der Apothekerinnen und Apotheker des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Über ihre Aufgaben, Leistungen und Veranstaltungen können Sie sich hier umfangreich informieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback zur Weiterentwicklung unserer Webseite. Kontaktdaten finden Sie unten.
Notdienst – Regionalkonferenzen
Die Details der Neuregelungen des Notdienstes (siehe unten) erläutern wir unseren Mitgliedern gerne in den kommenden Regionalkonferenzen in Neubrandenburg am 14. Juli 2025, in Greifswald am 17. Juli 2025 und in Schwerin am 23. Juli 2025.Informationen zu den Gebietssitzungen und die Anmeldung finden Sie hier .
Die neue Notdienstrichtlinie finden Sie hier. Weitere Informationen gibt es ab August in neuer Rubrik auf unserer Webseite und mit unserer ersten Email zu den Notdiensten 2026 an die Apotheken, die Mitte August übermittelt wird.

Tag der offenen Apotheke
Am 16.07.2025 heißt es in Mecklenburg- Vorpommern „Apotheke rockt“. Laden Sie an diesem Tag Schülerinnen und Schüler zu sich in die Apotheke ein und nutzen Sie die Gelegenheit, um den Nachwuchs für die Berufe in den Apotheken zu begeistern. Nähere Informationen und Materialien zum Aktionstag finden Sie hier.
Notdienst – Neue Vorgaben
Die Kammerversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2025 eine Neuordnung des Notdienstes beschlossen, der zum 1. Januar 2026 geodatenbasiert erfolgen wird. Die Regeln für Teildienste werden sich künftig ändern, die Abstände zwischen dienstbereiten Apotheken vergrößern und die beiden vordergründigsten Ziele, die mit der Änderung verfolgt wurden, sind erreicht: alle Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig pauschale Zuschüsse für (Voll)dienste aus dem beim Deutschen Apothekerverband angesiedelten Nacht- und Notdienstfond und die Dienstlast konnte insgesamt gesenkt werden. Die neue Notdienstrichtlinie finden Sie hier. Da künftig die Einteilung von Notdiensten geodatenbasiert erfolgt, entfällt die Aufgabe der Notdienstverantwortlichen. Entsprechend ist auch die Reisekosten-, Auslagenerstattungs- und Aufwandentschädigungsordnung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern geändert worden, die Sie hier einsehen können.
Neu zusammengesetzter Kammervorstand trifft den Präsidenten der Bundesapothekerkammer
Auf der vergangenen Sitzung der Kammerversammlung am 25. Juni 2025 konnte als Gastredner Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer begrüßt werden, der die aktuelle Berufspolitik in einem Vortrag aufzeigte, Aufträge und Ziele der Bundesapothekerkammer im Dialog mit der neuen Bundesregierung umriss und sich den Fragen der Mitglieder der Kammerversammlung stellte. Durch das Ausscheiden eines weiteren Vorstandsmitglieds zum 1. Juli 2025 würde sich der Vorstand der Apothekerkammer auf vier Personen verkleinern. Um eine ausreichende Repräsentanz auch im Vorstand zu erreichen, sind die Kollegin Dr. Konstanze Jahn-Harnack und der Kollege John Oberland als neue Mitglieder in den Vorstand aufgerückt. Die Wahl erfolgte bereits in der konstituierenden Sitzung der IX. Kammerversammlung. Beide Kollegen erklärten ihre Bereitschaft zur künftigen Mitarbeit im Vorstand. im Bild von links nach rechts: Matthias Franke, Geschäftsführer, Marco Bubnick, Vizepräsident, Dr. Konstanze Jahn-Harnack, Vorstandsmitglied, John Oberland, Vorstandsmitglied, Susanne Paschka, Vorstandsmitglied, Dr. Armin Hoffmann, BAK-Präsident, Dr. Dr. Georg Engel, Präsident, die Vorstandsmitglieder Petra Verhoeven und Dr. Christoph Rosenbaum fehlen
SMC-B und Folgekarten
Die Security Module Card Typ B (SMC-B) ist als Institutionskarte der elektronische Ausweis Ihrer Apotheken und gewährt Zugang zur Telematikinfrastruktur. Für viele Karten läuft nun nach 5 Jahren die Gültigkeit aus, es müssen neue Karten bestellt werden. Alle Schritte zur Beantragung finden Sie hier aufgelistet.Beachten Sie bitte, dass Ihre Apotheke in den eRezept-Anwendungen sowie im Verzeichnis der KIM-Email-Adressen über Ihre Telematik-ID identifiziert wird. Ihre SMC-B-Folgekarte sollte demnach die gleiche Telematik-ID tragen, wie Ihre bisherige Karte. Andernfalls gibt es bei KIM und eRezept zwei Einträge für Ihre Apotheke. Erreichen wird Sie das eRezept und die KIM-Email aber nur bei Auswahl von einem dieser Einträge. Daher achten Sie bitte beim Antrag bei den Kartenherstellern darauf eine Folgekarte zu beantragen!