
Nach Abschluss der Berufsausbildung gehört es zu den beruflichen Pflichten der Apothekerinnen und Apotheker ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand des Wissens durch die vielfältigen Möglichkeiten der Fortbildung zu halten.
Wer unter Leitung eines Erfahrenen Kollegens seine berufliche Tätigkeit ausübt und dabei seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erweitert, vertieft und sich in seiner Arbeit spezialisiert, der befindet sich in Weiterbildung.
Diese fachliche Weiterentwicklung ist in unterschiedlichen Gebieten möglich, u.a. in: Allgemeinpharmazie, klinische Pharmazie, pharmazeutische Analytik & Technologie und in Arzneimittelinformation, ...
Wer unter Leitung eines Erfahrenen Kollegens seine berufliche Tätigkeit ausübt und dabei seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erweitert, vertieft und sich in seiner Arbeit spezialisiert, der befindet sich in Weiterbildung.
Diese fachliche Weiterentwicklung ist in unterschiedlichen Gebieten möglich, u.a. in: Allgemeinpharmazie, klinische Pharmazie, pharmazeutische Analytik & Technologie und in Arzneimittelinformation, ...
Die Weiterbildung findet in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Heilberufgesetzes und der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer MV statt. Die Bundesapothekerkammer hat ein umfangreiches Informationsblatt zur Weiterbildung herausgegeben (siehe rechts).
Fachapotheker und Zusatzbezeichnungen
Die Weiterbildung führt nach erfoglreichem Abschluss zu einer Fachapotheker- oder Zusatzbezeichnung.In Mecklenburg-Vorpommern gibt es:
Zusatzbezeichnungen können für folgende Bereiche erworben werden:
Beginn und Wiederaufnahme einer Weiterbildung
Beginn und Wiederaufnahme der Weiterbildung sind der Apothekerkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag rechts.Weiterbildungsstätten
Die Weiterbildung erfolgt in von der Apothekerkammer zugelassenen Weiterbildungsstätten. Für den Antrag auf Zulassung, dem Sie auch die Voraussetzungen zur Zulassung entnehmen können, verwenden Sie bitte die Formulare rechts.Die Liste aktueller Weiterbildungsstätten finden Sie ebenfalls rechts.
Leitung der Weiterbildung
ErmächtigteDie Weiterbildung erfolgt unter Leitung von Apothekerinnen und Apothekern, die für diesen Zweck durch die Apothekerkammer ermächtigt wurden. Für den Antrag auf Ermächtigung verwenden Sie bitte das Formular rechts.
Die Liste der derzeit remächtigten Apotheker/innen in MV finden Sie rechts.
Weiterbildungsseminare
Weiterbildungsseminare werden in allen Kammerbereichen angeboten. Die Apothekerkammer MV bietet Weiterbildungsseminare im Verbung im Gebiet Allgemeinpharmazie, im Gebiet pharmazeutische Analytik und Technologie und im Bereich Medikationsmanagement im Krankenhaus an.Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Abschluss der Weiterbildung
Die Weiterbildung endet, wenn alle Anforderungen an die Weiterbildung gem. Weiterbildungsordnung erfüllt sind. Nach erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung wird die Fachapotheker- oder Zusatzbezeichnung verliehen.Zum Abschluss der Weiterbildung ist ein formloser Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Erteilung der Genehmigung zum Führen der Fachapotheker- oder Zusatzbezeichnung zu stellen.
Dem Antrag sind insbesondere das Nachweisheft der Weiterbildung, ein Zeugnis des ermächtigten Apothekers über die fachliche Eignung und Nachweise für die in der Weiterbildungsordnung geforderten theoretischen und praktischen Inhalte der Weiterbildung beizufügen.
Weiterbildungsprüfungen in MV
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit formlosem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Genehmigung zum Führen der Fachapotheker- oder Zusatzbezeichnung.Die Apothekerkammer bietet regulär zwei Termine für Weiterbildungsprüfungen pro Kalenderjahr an. Die Prüfungstermine liegen:
Prüfungstermine 2025
Prüfungstermin 2024-1: Mai 2025 - Anmeldeschluss 31.01.2025Prüfungstermin 2024-2: November 2025 - Anmeldeschluss 31.07.2025