Apothekerinnen und Apotheker absolvieren, rechtlich in der Approbationsordnung für Apotheker vorgeschrieben, zum Erreichen Ihres Berufsabschlusses ein universitäres Studium der Pharmazie mit einem regulären Umfang von 8 Semestern. Diesem Studium ist ein praktisches Jahr anzuschließen, in dem die universitären Lerninhalte praktisch angewendet und erweitert werden sollen.
Während des praktischen Jahres müssen die angehenden Apothekerinnen und Apotheker begleitende Unterrichtsveranstaltungen absolvieren. Dieser begleitende Unterricht wird in zwei Blöcken mit insgesamt vier Wochen Dauer angeboten.
Die zuständige Behörde in MV hat die Apothekerkammer MV mit der Planung und Durchführung beauftragt.
Während des praktischen Jahres müssen die angehenden Apothekerinnen und Apotheker begleitende Unterrichtsveranstaltungen absolvieren. Dieser begleitende Unterricht wird in zwei Blöcken mit insgesamt vier Wochen Dauer angeboten.
Die zuständige Behörde in MV hat die Apothekerkammer MV mit der Planung und Durchführung beauftragt.
Daher freuen wir uns in diesem Rahmen auf alle Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum, die in unserem Bundesland Ihr Staatsexamen ablegen wollen.
kommender Termin
begleitender Unterricht 2024 Block 2 vom 16. - 27. September 2024
Die Anmeldung zu diesem Termin wird ab Mai hier möglich sein.Programm und Skripte
Das Programm des aktuellen Blocks wird etwa zwei Wochen vor Termin hier veröffentlicht.Zugriff auf die Skripte der Veranstaltung haben angemeldete Teilnehmer auf der Benutzerseite (Login auf https://akmv.de, Auswahl Benutzerseite, Register kommende Veranstaltungen). Die Skripte werden nach Verfügbarkeit beginnend eine Woche vor Termin bereitgestellt.
Die Skripte vorheriger Termine werden nach 4 Monaten gelöscht. (Bis dahin finden Sie diese im Register abgeschlossene Veranstaltungen.)
Ersthelferkurs
Gem. Approbationsordnung für Apotheker gehört zu den im praktischen Jahr zu vermittelnden Inhalten auch das Thema "Erste Hilfe". Daher ist Voraussetzung zur Zulassung zum dritten Teil der pharmazeutischen Prüfung zum Staatsexamen der Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs zur "Qualifikation als Ersthelfer gem. Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe der BGW".Dieser, auch als Erste-Hilfe-Lehrgang für betriebliche Ersthelfer bezeichnete Kurs, hat einen vorgeschriebenen Umfang von 9 Unterrichtseinheiten. Die zur Erlangung der Fahrerlaubnis notwendige Schulung in Erster-Hilfe gilt als gleichwertig.
Wir empfehlen an diesem Lehrgang während Ihres Teils der praktischen Ausbildung in der öffentlichen Apotheke teilzunehmen. Der Lehrgang zählt dort als Ausbildungszeit.
Die Teilnahme am Lehrgang darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Andernfalls ist eine Auffrischung in Form eines Erste-Hilfe-Trainings erforderlich.
Die Überprüfung der Teilnahme an diesem Lehrgang erfolgt durch die Apothekerkammer, nicht durch das Landesprüfungsamt. Daher müssen alle Teilnehmer:innen den entsprechenden Teilnahmenachweis spätestens zur Teilnahme an Ihrem zweiten Block des begleitenden Unterrichts bei uns mit einreichen.
Ohne diesen Nachweis kann Ihnen die Teilnahme an zwei Blöcken des begleitenden Unterrichts nicht bestätigt werden, die Teilnahme an der Prüfung wird dann nicht möglich sein.
nächste Termine
Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen 2024 Block II finden statt: vom 16. - 27. September 2024 (Woche 1 Online, 2 in Schwerin)Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen 2025 Block I finden statt: vom 10. - 21. März 2025 (Woche 1 Online, 2 in Schwerin)