Anerkennung
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen, um hier als Apothekerin oder Apotheker tätig werden zu können.Diese Anerkennung kann in Form einer
Berufserlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs oder
Approbation als Apotheker:in
erfolgen.
In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Zuständigkeit für diese Anerkennungen beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Voraussetzung Fachsprachprüfung
Voraussetzung, um eine dieser Anerkennungen zu erhalten sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (gem. Beschluss der Kultusministerkonferenz auf C1-Niveau). Diese Kentnisse hat, wer Deutsch als Muttersprache spricht. Ebenfalls der Abschluss einer mind. 10-jährigen allgemeinen Schulausbildung an einer deutschsprachigen Schule führt zu ausreichenden Kenntnissen. Genauso wie der Abschluss einer mind. 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache. Gegebenenfalls können aich andere geeignete Nachweise über zweifelsfreie Deutschkenntnisse anerkannt werden. In den meisten Fällen werden die Kenntnisse der deutschen Sprache aber mit der Fachsprachenprüfung vor der Apothekerkammer MV nachgewiesen.Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung der Fachsprachenprüfung der Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem Berufsabschluss zuständig, die beim Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock den Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis oder Approbation gestellt haben.
Anmeldung zur Fachsprachprüfung:
Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist erst möglich, nachdem die entsprechenden Anträge beim Landesprüfungsamt gestellt sind. Nach Überprüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von dort eine Bescheinigung für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung bei der Apothekerkammer.Anschließend können Sie sich bei der Apothekerkammer für die Zulassung zur Fachsprachprüfung anmelden. Dazu steht Ihnen hier unser Online-Antragsformular zur Verfügung. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung einzureichen:
• ausgefülltes Antragsformular der Apothekerkammer
• Bescheinigung für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung ausgestellt vom Landesamt für Gesundheit und Soziales
Bitte übermitteln Sie diese vorzugsweise per Email an fachsprachpruefung@akmv.de an uns. Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Anmeldefristen
In jedem Quartal werden Termine für Fachsprachprüfungen angeboten. Die Termine liegen in der Regel in der zweiten Hälfte des jeweiligen Quartals. Die Anmeldung ist bis zum Ende des vorhergehenden Quartals möglich.Anmeldung bis zum 31.12. für das erste Quartal des Folgejahres
Anmeldung bis zum 31.03. für das zweite Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.06. für das dritte Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.09. für das vierte Quartal des Jahres
Ablauf der Prüfung:
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Zusätzlich haben Sie insgesamt 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung.Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
1. Schriftlicher Prüfungsteil
Zu Beginn der Prüfung erhalten Sie die Aufgabe zur Verfassung eines beruflichen Anschreibens. In der Prüfung geht es hier um die Erstellung eines strukturierten Schreibens, das alle Aspekte der Aufgabenstellung detailliert enthält.
2. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch
Sie beraten einen Patienten im Gespräch zu typischen Fragestellungen in der Selbstmedikation. In der Prüfung geht es hier um die Qualität der Gesprächsführung, die fachliche Richtigkeit wird nicht bewertet.
Monologischer Vortrag
Sie halten einen Vortrag über ein aktuelles für Apotheker bedeutsames Thema. Dieser soll nicht länger als 5 Minuten dauern. Das Thema wird Ihnen in der Prüfung genannt. Sie erhalten 5 Minuten Zeit zur Planung. In der Prüfung geht es hier um die Aspekte Nutzung der Sprache, Argumentationsvermögen und Strukturierung.
3. Simuliertes Fachgespräch
Sie führen ein Fachgespräch mit einem Arzt. In der Vorbereitungszeit erhalten Sie Auszüge aus der Fachinformation zu einem Arzneimittel. Im Gespräch mit dem Arzt ist das Arzneimittel ausführlich und strukturiert vorzustellen. In der Prüfung geht es hier um das Verstehen und die Verwendung angemessener Fachsprache sowie um die Fähigkeit die in den kurzen Fachtexten enthaltenen Fakten für die Anwendung des Arzneimittels richtig deuten zu können.