
Anerkennung
Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen, um hier als Apothekerin oder Apotheker tätig werden zu können. Diese Anerkennung kann in Form einer Berufserlaubnis oder in Form der Approbation als Apotheker erfolgen.In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Zuständigkeit für diese Anerkennungen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Voraussetzung Fachsprachprüfung
Voraussetzung, um eine dieser Anerkennungen zu erhalten sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (gem. Beschluss der Kultusministerkonferenz auf C1-Niveau), die mit dem Abschluss an einer deutschen Schule oder alternativ mit der Fachsprachprüfung vor der Apothekerkammer MV nachgewiesen werden.Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung der Fachsprachprüfung der Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem Berufsabschluss zuständig, die beim Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock den Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis oder Approbation gestellt haben.
Anmeldung zur Fachsprachprüfung:
Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist erst möglich, nachdem die entsprechenden Anträge beim Landesprüfungsamt gestellt sind. Nach Überprüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von dort eine Bescheinigung für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung bei der Apothekerkammer.Anschließend können Sie sich bei der Apothekerkammer für die Zulassung zur Fachsprachprüfung anmelden. Dazu steht Ihnen hier unser Online-Antragsformular zur Verfügung. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung einzureichen:
• ausgefülltes Antragsformular der Apothekerkammer
• Bescheinigung für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung ausgestellt vom Landesamt für Gesundheit und Soziales
Bitte übermitteln Sie diese vorzugsweise per Email an fachsprachpruefung@akmv.de an uns. Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Anmeldefristen
In jedem Quartal werden Termine für Fachsprachprüfungen angeboten. Die Termine liegen in der Regel in der zweiten Hälfte des jeweiligen Quartals. Die Anmeldung ist bis zum Ende des vorhergehenden Quartals möglich.Anmeldung bis zum 31.12. für das erste Quartal des Folgejahres
Anmeldung bis zum 31.03. für das zweite Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.06. für das dritte Quartal des Jahres
Anmeldung bis zum 30.09. für das vierte Quartal des Jahres
Ablauf der Prüfung:
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Zusätzlich haben Sie insgesamt 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung.Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
1. Schriftlicher Prüfungsteil
Zu Beginn der Prüfung erhalten Sie die Aufgabe zur Verfassung eines beruflichen Anschreibens. In der Prüfung geht es hier um die Erstellung eines strukturierten Schreibens, das alle Aspekte der Aufgabenstellung detailliert enthält.
2. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch
Sie beraten einen Patienten im Gespräch zu typischen Fragestellungen in der Selbstmedikation. In der Prüfung geht es hier um die Qualität der Gesprächsführung, die fachliche Richtigkeit wird nicht bewertet.
Monologischer Vortrag
Sie halten einen Vortrag über ein aktuelles für Apotheker bedeutsames Thema. Dieser soll nicht länger als 5 Minuten dauern. Das Thema wird Ihnen in der Prüfung genannt. Sie erhalten 5 Minuten Zeit zur Planung. In der Prüfung geht es hier um die Aspekte Nutzung der Sprache, Argumentationsvermögen und Strukturierung.
3. Simuliertes Fachgespräch
Sie führen ein Fachgespräch mit einem Arzt. In der Vorbereitungszeit erhalten Sie Auszüge aus der Fachinformation zu einem Arzneimittel. Im Gespräch mit dem Arzt ist das Arzneimittel ausführlich und strukturiert vorzustellen. In der Prüfung geht es hier um das Verstehen und die Verwendung angemessener Fachsprache sowie um die Fähigkeit die in den kurzen Fachtexten enthaltenen Fakten für die Anwendung des Arzneimittels richtig deuten zu können.
Prüfungsergebnis:
Das Prüfungsergebnis wir Ihnen nach der Prüfung vor Ort mitgeteilt. Sie bekommen eine Bescheinigung über das Ergebnis. Die Apothekerkammer informiert das Landesprüfungsamt über das Ergebnis.Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt 300,00 € und ist nach Erhalt der Zulassung zum konkreten Prüfungstermin fällig.Das Organisationstalent
Die meisten pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (kurz PKA) arbeiten in öffentlichen Apotheken, in denen sie in den unterschiedlichen Bereichen kaufmännisch unterstützend tätig sind und vielfältige Aufgaben erfüllen:

- Bestellwesen
- Zahlungsverkehr
- Warenbewirtschaftung
- Vorbereitung und Durchführung von Aktionen
- Erstellung von Werbematerialien
- Unterstützung des pharmazeutischen Personals
Infos zur Ausbildung
Die Ausbildung zur PKA erfolgt in Deutschland im dualen System. Das bedeutet, Sie lernen die Theorie an einer Berufsschule und die Praxis im Ausbildungsbetrieb – also der Apotheke. So können Sie das Gelernte gleich praktisch anwenden. Die Ausbildungszeit ist auf drei Jahre festgelegt, kann aber unter bestimmten Umständen verkürzt werden. In zwei Prüfungen müssen Sie zeigen, was Sie gelernt haben: der Zwischen- und der Abschlussprüfung. Ansprechpartner für alle Fragen von Auszubildenden und Ausbildern ist die Apothekerkammer des Bundeslandes, in dem die Ausbildung stattfindet. Entscheiden Sie sich für eine Ausbildung zur PKA, steht Ihnen der Apothekenleiter stets zur Seite. Mit ihm schließen Sie den Ausbildungsvertrag, der u. a. die Dauer der Probezeit, die Kündigungsmöglichkeiten, die Anzahl der Urlaubstage und die Vergütung regelt. Schulische Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung nicht. Mit einem Haupt- oder einem Realschulabschluss haben Sie allerdings bessere Chancen auf eine erfolgreiche Ausbildung. PKA ist vornehmlich ein kaufmännischer Beruf, Interesse an Mathematik und an naturwissenschaftlichen Fächern sind in jedem Fall von Vorteil.
Ausbildungsvertrag und -plan
Alles beginnt mit der Suche nach einer geeigneten Apotheke. Vereinbaren Sie Termine mit dem Apothekenleiter, fragen Sie direkt vor Ort in den Apotheken nach. Haben Sie eine geeignete Ausbildungsstätte gefunden kommt es zum Abschluss des Ausbildungsvertrags. Eine Mustervorlage finden Sie rechts.In der Apotheke wird zu Beginn ein individueller Ausbildungsplan für die gesamte Ausbildungszeit erstellt, damit alle Ausbildungsinhalte auch sicher berücksichtigt werden können. Eine Vorlage finden Sie hier.