Willkommen auf den Seiten der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist die gesetzlich berufene Vertretung der Apothekerinnen und Apotheker des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Über ihre Aufgaben, Leistungen und Veranstaltungen können Sie sich hier umfangreich informieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback zur Weiterentwicklung unserer Webseite. Kontaktdaten finden Sie unten.Stellenausschreibung
Elektronisches Rezept, Telematikinfrastruktur, Mitgliederdatenbanken, Behördenpostfach. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nutzt vielfältige IT-Anwendungen, für deren Betreuung und Weiterentwicklung suchen wir Unterstützung. Zusammen mit unserer Bundesvereinigung setzen wir Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes um, auch hierfür benötigen wir Ihr Know-How. Sie haben Lust auf Veränderung und arbeiten gern in einem multiprofessionellen Team? Dann lesen Sie die Ausschreibung und bewerben Sie sich gern.
Neue Notdienstregeln in Mecklenburg-Vorpommern
Am 1. Januar 2026 wird das System zur Verteilung der Notdienste in Mecklenburg-Vorpommern umgestellt. Künftig erfolgt die Einteilung durch ein geodatenbasiertes EDV-Programm. Der Umstellung sind Abstimmungen zwischen Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern und dem aufsichtsführenden Ministerium vorhergegangen. Ein Netz von 35 km Abstand wird über das Land gespannt. Bürgerinnen und Bürger können sich hier über die nächstgelegene notdiensthabende Apotheke informieren. Die am 24. November 2025 versandte Pressemitteilung der Apothekerkammer und des Gesundheitsministeriums finden Sie hier.
Impfschulung
Das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlaubt es auch Apothekerinnen und Apothekern Schutzimpfungen gegen COVID-19 und Influenza (Grippe) anzubieten und durchzuführen. Dazu müssen diese an einer qualifizierenden Schulung teilgenommen haben, die durch das Curriculum der Bundesapothekerkammer „Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker*innen – Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2“ definiert wird. Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie hier.Am 12. Dezember 2025 bieten wir den nächsten Termin für den Praxisteil der Schulung an. Melden Sie sich gerne hier (über unsere Fortbildungskalender) dazu an.

Kammerversammlung am 29. Oktober 2025
Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kammerversammlung Mecklenburg-Vorpommern haben in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2025 anliegende Resolution gefasst, die Sie hier finden.Das am 20. Oktober 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Reformpaket zum Apothekenrecht ist Mogelpackung und kommt als Wolf im Schafspelz daher. Die Resolution, die auch vom Vorstand des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern mitgetragen wird, fordert die Politik auf, wirksame Maßnahmen gegen das fortschreitende Apothekensterben zu ergreifen.

SMC-B und eHBA - Folgekarten
Die Security Module Card Typ B (SMC-B) ist als Institutionskarte der elektronische Ausweis Ihrer Apotheken und gewährt Zugang zur Telematikinfrastruktur.Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der personenbezogene, zentrale Zugang zu wichtigen Telematikinfrastruktur-Anwendungen.
Läuft deren Gültigkeit ab, müssen neue Karten bestellt werden. Beachten Sie bitte alle dazu nötigen Schritte, die hier für Sie aufgelistet sind.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Apotheke in den eRezept-Anwendungen sowie im Verzeichnis der KIM-Email-Adressen über Ihre Telematik-ID identifiziert wird. Ihre SMC-B-Folgekarte sollte demnach die gleiche Telematik-ID tragen, wie Ihre bisherige Karte. Andernfalls gibt es bei KIM und eRezept zwei Einträge für Ihre Apotheke. Erreichen wird Sie das eRezept und die KIM-Email aber nur bei Auswahl von einem dieser Einträge. Daher achten Sie bitte beim Antrag bei den Kartenherstellern darauf eine Folgekarte zu beantragen!



