Marketingmaßnahmen, Werbeveranstaltungen, Produktschulungen - auf dem Markt der Fortbildung tummeln sich, neben hochkarätigen Inhalten, auch einige Angebote, die im Sinne unabhängiger Vermittlung aktuellen Wissens zumindest fragwürdig erscheinen.
Um als Fortbildungsmaßnahme von einer Apothekerkammer anerkannt werden zu können, müssen die Inhalte der Veranstaltung unabhängig von werbenden oder kommerziellen Interessen sein. Die Anerkennung kann in diesem Sinne als Qualitätsfilter für Schulungen angesehen werden. Darüber hinaus werden damit der Maßnahme Fortbildungspunkte zuerkannt, die im Rahmen der Fortbildungszertifikate angerechnet werden können.
Bietet ein Anbieter seine Fortbildung überregional an, so ist die Bundesapothekerkammer Ansprechpartner für die Anerkennung. Wer seine Termine in Mecklenburg-Vorpommern anbietet, muss sich mit dem zugehörigen Antrag auf Anerkennung an die Geschäftsstelle der Apothekerkammer MV richten.
Die rechtlichen Regelungen dazu finden Sie in unserer Fortbildungssatzung.
Nutzen Sie zur Anerkennung bitte das hier veröffentlichte Antragsformular.
Um als Fortbildungsmaßnahme von einer Apothekerkammer anerkannt werden zu können, müssen die Inhalte der Veranstaltung unabhängig von werbenden oder kommerziellen Interessen sein. Die Anerkennung kann in diesem Sinne als Qualitätsfilter für Schulungen angesehen werden. Darüber hinaus werden damit der Maßnahme Fortbildungspunkte zuerkannt, die im Rahmen der Fortbildungszertifikate angerechnet werden können.
Bietet ein Anbieter seine Fortbildung überregional an, so ist die Bundesapothekerkammer Ansprechpartner für die Anerkennung. Wer seine Termine in Mecklenburg-Vorpommern anbietet, muss sich mit dem zugehörigen Antrag auf Anerkennung an die Geschäftsstelle der Apothekerkammer MV richten.
Die rechtlichen Regelungen dazu finden Sie in unserer Fortbildungssatzung.
Nutzen Sie zur Anerkennung bitte das hier veröffentlichte Antragsformular.