Beginn und Wiederaufnahme einer Weiterbildung
Beginn und Wiederaufnahme der Weiterbildung sind der Apothekerkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag rechts.Weiterbildungsstätten
Die Weiterbildung erfolgt in von der Apothekerkammer zugelassenen Weiterbildungsstätten. Für den Antrag auf Zulassung, dem Sie auch die Voraussetzungen zur Zulassung entnehmen können, verwenden Sie bitte die Formulare rechts.Die Liste aktueller Weiterbildungsstätten finden Sie ebenfalls rechts.
Leitung der Weiterbildung
ErmächtigteDie Weiterbildung erfolgt unter Leitung von Apothekerinnen und Apothekern, die für diesen Zweck durch die Apothekerkammer ermächtigt wurden. Für den Antrag auf Ermächtigung verwenden Sie bitte das Formular rechts.
Die Liste der derzeit remächtigten Apotheker/innen in MV finden Sie rechts.
Abschluss der Weiterbildung
Die Weiterbildung endet, wenn alle Anforderungen an die Weiterbildung gem. Weiterbildungsordnung erfüllt sind. Nach erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung wird die Fachapotheker- oder Zusatzbezeichnung verliehen.Zum Abschluss der Weiterbildung ist ein formloser Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Erteilung der Genehmigung zum Führen der Fachapotheker- oder Zusatzbezeichnung zu stellen.
Dem Antrag sind insbesondere das Nachweisheft der Weiterbildung, ein Zeugnis des ermächtigten Apothekers über die fachliche Eignung und Nachweise für die in der Weiterbildungsordnung geforderten theoretischen und praktischen Inhalte der Weiterbildung beizufügen.
Weiterbildungsprüfungen in MV
Die Apothekerkammer bietet regulär zwei Termine für Weiterbildungsprüfungen pro Kalenderjahr an. Die Prüfungstermine liegen:Prüfungstermine 2020
Prüfungstermin 2020-1: Ende April 2020 - Anmeldeschluss 31.01.2020Prüfungstermin 2020-2: Ende Oktober 2020 - Anmeldeschluss 31.07.2020
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit formlosem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung und Genehmigung zum Führen der Fachapotheker- oder Zusatzbezeichnung.