Das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlaubt es auch Apothekerinnen und Apothekern Schutzimpfungen gegen COVID-19 und Influenza (Grippe) anzubieten und durchzuführen. Dazu müssen diese an einer qualifizierenden Schulung teilgenommen haben, deren Anforderungen das IfSG definiert und die im Curriculum der Bundesapothekerkammer „Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker*innen – Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2“ beschrieben ist.
Die praktische Schulung, die sich mit Praktischen Übungen zur Durchführung der Impfung (4 Fortbildungseinheiten) und mit Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen (2 Fortbildungseinheiten) befasst, bieten wir regelmäßig (zwei Termine pro Jahr) an.
Die praktische Schulung, die sich mit Praktischen Übungen zur Durchführung der Impfung (4 Fortbildungseinheiten) und mit Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen (2 Fortbildungseinheiten) befasst, bieten wir regelmäßig (zwei Termine pro Jahr) an.


