Dienstbereitschaft

Notdienstportal für Apotheken

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Notdienst ihrer Apotheken.

Das Apothekenpersonal kann sich über "Dienste im Umkreis" die Notdienste der nächstgelegenen Apotheken (und der eigenen) anzeigen lassen. Weiterhin finden Sie in der Richtlinie die rechtlchen Vorgaben für die Festlegung der Dienstverteilung.
Für den Zugriff auf die weiteren Informationen muss Ihr Account auf unserer Webseite den Status Inhaber haben und Sie benötigen Ihre Mitgliedsnummer bei der Apothekerkammer MV (die Sie z.B. auf jedem Bescheid über den Jahresbeitrag finden).

Hier können Sie die für Ihre Apotheken festgelegten Notdienste einsehen, sich die Notdienste der zu Ihrer Apotheke nächstgelegenen Apotheken anzeigen lassen, Sie können Vorbereitungen zum digitalen Abruf der Notdienstinformationen treffen, Sie kommen von hier zum Online-Antrag für den Tausch von Notdiensten und finden hier das Antragsformular um im kommenden Jahr Volldienste in Teildienste umzuwandeln.

Tausch

Ablauf
01. Über den Button Notdiensttausch gelangen Sie zum digitalen Antrag.
02. Wählen Sie dort "Neuer Antrag"
03.Geben Sie das Datum des Notdienstes ein, den Sie tauschen wollen.
04.Wählen Sie Tausch als Antragstyp.
05. Geben Sie Ihre Mitgliedsnummer ein (diese finden Sie z.B. auf den Bescheiden über Ihren Mitgliedsbeitrag)
06. Prüfen Sie: Ihre Apotheke als Ausgangs-Apotheke
07. Nun können Sie die als Tauschpartner in Frage kommenden Apotheken (abhängig von der Entfernung zu Ihrer Apotheke und zur nächsten dienstbereiten Apotheke) unter Ziel Apotheke sehen.
08. Nehmen Sie Kontakt mit einer dieser Apotheken auf und sprechen Sie Ihren Tauschwunsch ab (unter Datum für Rücktausch sehen Sie mögliche Termine für den Tausch).
09. Wenn der Tausch einvernehmlich erfolgen kann, wählen Sie "Weiter".
10. Prüfen Sie den Tausch in der Zusammenfassung.
11. Bestätigen Sie, dass beide betroffenen Inhaber/-innen mit dem Tausch einverstanden sind.
12. Wählen Sie "Antrag übermitteln"

Teildienste

Information
Liegt die Notdienstbelastung einer Apotheke über 31 Tage und erfüllt Sie die weiteren Voraussetzungen, die in der Notdienstrichtlinie aufgeführt sind, kann bis 30. September für das Folgejahr beantragt werden, die Dienste umzuwandeln.
Dabei wird die Differenz aus der zugeteilten Anzahl der Tage und 31 mit dem Faktor 1.5 multipliziert. Das Ergebnis ist die Anzahl der Teildienste.
Die verbleibende Anzahl der zugewiesenen Tage, an denen Notdienst zu leisten ist, wird als Volldienst verrichtet. Es ist keine andere Zahl an Teildiensten möglich außer die errechnete Zahl.

Die Entscheidung für oder gegen ausschließliche Volldienste kann unterjährig nicht revidiert werden. Die Verteilung der Voll- und Teildienste erfolgt durch das geodatenbasierte System in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer und liegt nicht im Ermessen des Mitglieds. Eine gleichmäßige Verteilung auf Wochentage und Wochenenden und über das Kalenderjahr wird vom System angestrebt.
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